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Wettkampfordnung Turngau Süd-Nassau e.V.
gültig ab 1. Januar 2002
Jeder Verein, der Teilnehmer/innen zu einer Gauveranstaltung entsendet, verpflichtet sich, folgende Bestimmungen einzuhalten:
I. 1. Der/Die Wettkämpfer/in ist Mitglied im Verein.
2. Als Startausweis gilt eine Bestätigung des Vereins über die Startberechtigung. Turnpaß oder Startpaß DTB.
3. Ab 3, weiter ab 6, II, 16 und jede weitere 5 gemeldete Teilnehmer/innen ist ein/e Kampf-/Schiedsrichter/in und ein/e Helfer/in namentlich zu melden, an die in der Regel eine Einsatzkarte ausgegeben wird. Nach Ende des Wettkampfes zeichnet der entsprechende Fachwart bzw. Obmann die Einsatzkarte ab. Für nicht angetretene (gemeldete) Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
4. Der in der Ausschreibung angegebene Meldeschluß ist einzuhalten. Meldungen nach Meldeschluß werden mit doppeltem Meldegeld belegt. Auch für Nachmeldungen gilt Pos. 3.
5. Nachmeldungen können am Wettkampftag bis 1/2 Stunde vor Wettkampfbeginn erfolgen.
6. Für die Meldung ist der entsprechende Meldebogen zu verwenden.
7. Meldegeld wird für jede/n gemeldete/n Teilnehmer/in fällig, auch wenn er/sie nicht antritt.
8. Das Meldegeld und die Gebühr werden per Bankeinzug abgebucht. Ausnahmen sind mit dem Kassenwart abzustimmen.
9. Im Einsatz befindliche Mitglieder des Gauturnrats werden als Helfer/innen für ihren Verein angerechnet.
10. Leichtathletische Geräte werden an Kampfrichter/innen und Helfer nur gegen Quittung ausgegeben. Sie sind für die ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich.
II. Die vom Gauturntag beschlossenen Meldegelder betragen:
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1.
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Gauturnfest, Alterstreffen, Bergturnfest, Mehrkampfmeisterschafen, Sonstige
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2,50 €
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2.
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Kinderturnfest (bis 14 Jahre), Hallenkinderturnfest
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1,50 €
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3.
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Staffeln
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3,00 €
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4.
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Mannschaftskämpfe/-spiele
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5,00 €
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5.
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Rundenwettkämpfe/Turniere
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8,00 €
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III. Siegerauszeichnungen werden nach Beschluß durch den Gauvorstand festgelegt. Jede/r Teilnehmer/in bzw. jede Mannschaf erhält eine Urkunde. Siegerauszeichnungen und Urkunden können nur persönlich bei der Siegerehrung in Empfang genommen werden.
IV. Teilnahme an Wettkämpfen ist nur in Turn-/bzw. Sportkleidung möglich. Auf der Gauebene sollten Mannschaften möglichst einheitlich gekleidet sein.
V. Unturnerisches Verhalten von Wettkämpfern/innen, Kampf- und Schiedsrichtern/innen, Helfern/innen und Zuschauern führt zum Hallen- bzw. Platzverweis.
VI. Für jeden Wettkampf ist ein Schiedsgericht zu bilden. Inder Regel der/die Wettkampfleiter/in in Verbindung mit Kampfrichterwart/in und betroffenen Obleuten.
VII. Jegliche Hafung ist ausgeschlossen.
VIII. Es gilt die Altersklasseneinteilung des Deutschen Turner-Bundes (DTB-Handbuch, Ausgabe 2001), soweit die Ausschreibung nichts anderes sagt.
IX. Für alle Wettkämpfe/Wettbewerbe gilt die Turnordnung des Deutschen Turner-Bundes in Verbindung mit den Fachgebiets-/Fachbereichsordnungen. Im laufenden Kalenderjahr ist ein Wechsel aus einer höheren Leistungsstufe in eine niedrigere nicht möglich. Ausgenommen sind Gau- und Kinderturnfeste. Schüler/innen, die in einer Jugendmannschaft eingesetzt werden, verlieren bei Einzelwettkämpfen nicht ihr Startrecht in der Schülerklasse. Mannschafsstartrecht gilt für das Kalenderjahr. Bei Vereinswechsel gilt eine Sperre gemäß Turnordnung des Deutschen Turner-Bundes. Eine ordnungsgemäße Freigabe muß im Turnpaß/Startpaß vermerkt sein.
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