Diese Bedingungen gelten für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin unabhängig davon, ob sich diese/r direkt angemeldet hat oder die Meldung durch einen Dritten erfolgt ist (Vereinsmeldung, Mannschaftsmeldung, Erziehungsberechtigte). Die anmeldende Person verpflichtet sich, das Einverständnis zu den ATB von der zu meldenden Person einzuholen.

Jeder Verein und Teilnehmer, welcher zu einer Veranstaltung des Turngau Süd-Nassau e.V. meldet oder gemeldet wird, verpflichtet sich folgende Bestimmungen anzuerkennen bzw. einzuhalten:

§1 Allgemein

  1. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist bereit, sich für die Dauer der Veranstaltung in die Gemeinschaft der Turner/innen einzuordnen und am Programm teilzunehmen.
  2. Die angegebenen Termine sind durch persönliche Teilnahme wahrzunehmen. Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
  3. Die für die Verwaltung und Durchführung der Veranstaltung benötigten Daten der Teilnehmer/innen werden mittels EDV und Onlineservice auf den Servern der Host Europe GmbH erfasst und gespeichert. Sie werden nur beim Turngau Süd-Nassau e.V. verwendet und außer zum Zwecke der Speicherung im Rahmen des Anmeldeverfahrens nicht an Dritte weitergegeben.
  4. Die Fundsachen von unseren Veranstaltungen werden bis acht Wochen nach Veranstaltungsende in unserer Geschäftsstelle aufbewahrt.

§2 Anmeldung

  1. Die Anmeldung ist verbindlich.
  2. Alle Anmeldungen sind per Anmeldeformular direkt an den Ansprechpartner des Turngau Süd-Nassau e.V., welcher auf der Ausschreibung genannt wird, zu richten.
  3. Nur Anmeldungen über den auf der Ausschreibung genannten Weg können berücksichtigt werden.
  4. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen (ATB) anerkannt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter die Anmeldung unterzeichnen. Bei Vereinsmeldungen hat die meldende Person die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
  5. Die Anmeldungen werden, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bestätigungen bzw. Absagen werden in der Regel zeitnah nach Meldeschluss versandt.

§3 Abmeldung

  1. Erfolgt eine Abmeldung von der Veranstaltung noch vor dem Anmeldeschluss, erstatten wir, falls bereits gezahlt, den vollen Veranstaltungspreis.
  2. Bei Abmeldung nach dem Anmeldeschluss oder Nichtteilnahme (falls keine Ersatzperson gefunden wird) besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten.
  3. Verlassen Teilnehmer/innen die Veranstaltung (vorzeitig), besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung der Kosten.
  4. Abmeldungen sind in jedem Fall direkt an den Ansprechpartner, welcher auf der Ausschreibung genannt wird, zu richten.
  5. Ein Ausfall der Veranstaltung, z.B. wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl wird nicht ausgeschlossen. Muss aus irgendwelchen Gründen eine Veranstaltung durch den Turngau Süd-Nassau abgesagt werden, so entsteht daraus kein Anspruch auf Entschädigung seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

§4 Teilnahmegebühren

  1. Der in der Ausschreibung angegebene Meldeschluss ist einzuhalten. Anmeldungen nach dem Meldeschluss können ggf. abgewiesen oder mit einer Nachmeldegebühr belegt werden.
  2. Die Teilnahmegebühr wird für jeden gemeldeten Teilnehmer/jede gemeldete Teilnehmerin fällig, auch wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht antritt.
  3. Die Teilnahmegebühr wird üblicherweise per Bankeinzug vom Vereinskonto abgebucht. Ausnahmen werden, falls geltend, in der Ausschreibung vermerkt.

§5 Haftung

  1. Der Turngau Süd-Nassau e.V. schließt keine Versicherung für die Teilnehmer/innen einer Veranstaltung ab.
    Information:
    Teilnehmer/innen aus Mitgliedsvereinen des Turngaus Süd-Nassau e.V. sind bei Sportverletzungen über eine Rahmenversicherung des LSBH abgesichert. Des Weiteren empfehlen wir den individuellen Versicherungsschutz zu prüfen.
  2. Schäden, welche durch Teilnehmer/innen verursacht werden, müssen von diesen ersetzt werden.
  3. Bei Missachtung der ATB kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen und auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.
  4. Von Krankheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist die Veranstaltungsleitung bei der Anmeldung in Kenntnis zu setzen bzw. ist dies auf unserem Anmeldebogen anzugeben. Bei späterem Bekanntwerden einer Krankheit ist dies vor Veranstaltungsbeginn oder unmittelbar bei Bekanntwerden der Veranstaltungsleitung mitzuteilen. Es liegt im Ermessen der Veranstaltungsleitung die Teilnahme zu verweigern. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
  5. Die Aufsichtspflicht nehmen die Referentinnen und Referenten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahr. Sie sind bevollmächtigte Vertreter der Veranstaltungsleitung.
  6. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin verpflichtet sich, den Anweisungen der Referentinnen und Referenten Folge zu leisten.
  7. Es kann keine Haftung für verlorenes oder beschädigtes Eigentum der Teilnehmenden übernommen werden.

§6 Nutzung von Bildaufnahmen

  1. Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung des Turngau Süd-Nassau e.V. erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin bereit, dass Fotos oder andere Medien, die während einer Veranstaltung entstehen und den Teilnehmer/die Teilnehmerin zeigen, vom Turngau Süd-Nassau e.V. zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Zeitung, Soziale Medien usw.) oder der Werbung verwendet werden dürfen. Es sei denn, er/sie widerspricht schriftlich bis zum Anmeldeschluss.
  2. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sein/ihr Einverständnis mit der unentgeltlichen Verwendung der Aufnahmen seiner/ihrer Person für die oben beschriebenen Zwecke.
  3. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke, ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung schließt der Turngau Süd-Nassau e.V. aus.

§7 Anerkennung der Teilnahmebedingungen

  1. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer/die Teilnehmerin (bei minderjährigen deren Erziehungsberechtigte) sein/ihr Einverständnis dazu,
    1. dass er/sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert hat.
    2. dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin das Jugendschutzgesetz einhält.
  2. Bei minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen, geben deren Erziehungsberechtigte zusätzlich Ihr Einverständnis dazu,
    1. dass die Jugendlichen bei Missachtung der ATB auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden können.
    2. dass Sie die Jugendlichen darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie die Anweisungen der Referentinnen und Referenten zu befolgen haben.

Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen als pdf herunterladen.