Gültig ab 1. Januar 2025 gemäß des Beschlusses des Turngau-Vorstandes.
Jeder Verein, der Teilnehmer/innen und Mannschaften zu einer Gauveranstaltung entsendet, verpflichtet sich folgende Bestimmungen einzuhalten:
Generell gilt, dass die Ausschreibungen der Wettkämpfe inklusive der dort angegebenen Änderungen der Wettkampfordnung Vorrang haben!
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- Der/Die Wettkämpfer/in ist Mitglied im Verein.
 - Als Startausweis gilt eine Bestätigung des Vereins über die Startberechtigung (nur für Turnfeste) oder die DTB-ID inklusive der digital hinterlegten sportart- und wettkampfbezogenen Jahresmarke.
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- Pro 5 gemeldete Teilnehmer/innen oder pro Mannschaft ist ein/e Kampf-/Schiedsrichter/in mit mindestens Gaulizenz im entsprechenden Fachgebiet namentlich mit Emailadresse zu melden. Für nicht angetretene bzw. nicht gemeldete Kampfrichter/innen wird eine Gebühr von 40,00 € erhoben.
 - Bei Turnfesten ist pro 5 gemeldete Teilnehmer/innen oder pro Mannschaft in der Leichtathletik zusätzlich ein/e Helfer/in (Mindestalter 16 Jahre) zu melden. Für nicht angetretene bzw. nicht gemeldete Helfer/innen wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
 - Bei fehlenden / nicht ausreichend anwesenden Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen behält sich die Wettkampfleitung eine Streichung von einzelnen Wettkämpfen, Sportler/innen, Mannschaften, Geräten oder Vereinen vor.
 - Sollte es zu Ausfällen von Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen kommen, verpflichtet sich der Verein umgehend die WK-Leitung in Kenntnis zu setzen. Bei Stellung von Ersatzkampfrichter/innen bzw. Helfer/innen wird die Gebühr in Höhe von 40,00 € (Kampfrichter/innen) bzw. 15,00 € (Helfer/innen) nicht fällig.
 
 - Der in der Ausschreibung angegebene Meldeschluss ist bindend. Nachmeldungen sind nicht möglich.
 - Für die Meldung ist das online-Meldetool zu nutzen.
 - Meldegeld wird für jede/n gemeldete/n Teilnehmer/in und Mannschaft/en fällig, auch wenn er/sie und die Mannschaft/en nicht antreten.
 - Das Meldegeld und die Gebühr werden per Bankeinzug abgebucht. Ausnahmen sind mit dem Vorstand Finanzen abzustimmen. Rechnungen werden elektronisch erstellt und per E-Mail verschickt.
 - Im Einsatz befindliche Mitglieder des Gauturnrats werden als Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen für ihren Verein angerechnet.
 - Es sind nur die vom Ausrichter gestellten Geräte gestattet. Umbauten und Änderungen der Gerätaufbauten/Anlagen usw. obliegen nur der Wettkampfleitung.
 
 - Die Meldegelder betragen:
1. Pro Teilnehmenden an Einzelwettkämpfe 4,00 € 2. Pro Mannschaft an Mannschaftswettkämpfen 24,00 €  - Siegerauszeichnungen werden durch die Fachwarte festgelegt. Jede/r Teilnehmer/in bzw. jede Mannschaft erhält eine Urkunde. Siegerauszeichnungen und Urkunden können nur persönlich bei der Siegerehrung in Empfang genommen werden.
 - Teilnahme an Wettkämpfen ist nur in Turn-/bzw. Sportkleidung gestattet. Mannschaften müssen einheitliche / wettkampfgerechte Kleidung tragen.
 - Unsportliches Verhalten von Wettkämpfern/innen, Kampf- und Schiedsrichtern/innen, Helfern/innen und Zuschauern können vom Punktabzug, über den Ausschluss aus dem Wettkampf, bis zum Hallen- bzw. Platzverweis führen. Die Entscheidung liegt allein bei der Wettkampfleitung.
 - Jegliche Haftung ist seitens des "Turngau Süd-Nassau e.V." ausgeschlossen. Für mögliche bei einer Veranstaltung entstandene Schäden durch einen Sportler/Betreuer/Trainer oder sonstigen Vereinsmitglieds haftet der meldende Verein.
 - Es gilt die Altersklasseneinteilung des Deutschen Turner-Bundes (nach aktuellem DTB-Handbuch), soweit die Ausschreibung nichts anderes sagt.
 - Für alle Wettkämpfe/Wettbewerbe gilt die Turnordnung des Deutschen Turner-Bundes in Verbindung mit den Fachgebiets-/Fachbereichsordnungen. Bei Vereinswechsel gilt eine Sperre gemäß Passordnung des Deutschen Turner-Bundes. Eine ordnungsgemäße Freigabe muss in der DTB-ID vermerkt sein.
 - Das Fotografieren und Filmen von fremden Sportler/innen ist nicht gestattet. Bei einem berechtigten Interesse ist die Genehmigung bei der Wettkampfleitung einzuholen. Weiterhin ist der Aufenthalt von nichtberechtigen Personen auf der Wettkampfstätte verboten.
 - Mit der Anmeldung zu den Wettkämpfen und Veranstaltungen des TGSN erklärt sich der/die Teilnehmer/in bereit, dass die Darstellung seiner/ihrer Teilnahme, der Erfolge oder Bilder (z.B. in Aktion) zur Veröffentlichung durch den Turngau Süd-Nassau e.V. erlaubt ist. Dies betrifft Print-, Online- und soziale Medien. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Es sei denn, er/sie widerspricht schriftlich bis zum Meldeschluss.
 
Die Wettkampfordnung gilt, insofern die Veranstalter bei Wettkämpfen oder andere Gremien im Vorfeld keine anderen Beschlüsse festlegen.
                                                                    
                                                                    
                                                                    
                                                                    
                                                                    
                                                                    
                                                                    
                                                                    
                                                                    
                                                                    
                        
                                                                
                        
                                    
